Frage 2 | 12-monatigen Mietstopp

Die Stadt muss sich in ihrer Mietenpolitik an den sozialen Interessen der Menschen, insbesondere derer, die sich am „freien Markt“ nicht selbst versorgen können, orientieren. Sie muss alle Möglichkeiten nutzen, die Mieten im eigenen Wohnungsbestand niedrig zu halten und wo möglich wieder zu senken. Sie wird dabei auch ihrer Verantwortung für alle BürgerInnen, die zunehmend unter der allgemeinen Verteuerung der Lebenshaltungskosten leiden, gerecht.
Werden Sie einem zunächst 12-monatigen Mietstopp in Freiburgs städtischen Wohnungen zustimmen?


Grüne FreiburgSeitens der GRÜNEN liegen uns keine Antworten zu unseren Fragen vor!
Wir bedauern es sehr, dass Bündnis 90/Die Grünen unsere Fragen nicht beantworteten, deren Positionen finden Sie bei der Auflistung aller Parteien/Listen.


CDU FreiburgSeitens der CDU liegen uns keine Antworten vor!


FDP FreiburgSeitens der FDP liegen uns keine Antworten vor!


Freie Wähler FreiburgSeitens der Freie Wähler liegen uns keine Antworten vor!


Für FreiburgSeitens der Für Freiburg liegen uns keine Antworten vor!


GAFJedenfalls darf in den städtischen Wohnungen keine Mieterhöhung durchgeführt werden, bis ein neuer Mietspiegel erstellt worden ist. Ein pauschaler 12-monatiger Stopp bringt nur etwas, wenn wir die Probleme lösen. Auf jeden Fall werden wir keiner Mieterhöhung zustimmen, die auf diesem Mietspiegel basiert. Der Mietspiegel in seinem jetzigen Zustand ist nicht ein Instrument, das angewendet werden sollte, um Mietpreise zu bestimmen. Daher soll keine Mieterhöhung auf dieser Basis stattfinden. Denn der Mietspiegel soll neu gemacht werden, diesmal richtig, das heißt, dass die Stadt zusätzliches Geld in die Hand nehmen und den Mietspiegel vernünftig erstellen lassen muss. Erst danach kann man qualifiziert über Mietpreisänderungen reden.
Dabei muss der Zustand der Wohnungen berücksichtigt werden. Eine Wohnung, die nicht saniert ist, hat höhere Nebenkosten als eine sanierte. Der Mietspiegel muss daher auch den Energieverbrauch einer Wohnung mit einbeziehen. Wenn dies auch im Mietspiegel berücksichtigt ist, wirkt es auf den gesamten vermieteten Bestand und nicht nur auf die städtischen Wohnungen (inklusive Stadtbau).
Wenn diese Situation gelöst wird, sei es vor oder nach 12 Monaten, dann können wir die Berechtigung von Mietpreisänderungen diskutieren.


Mitverantwortlich für die momentane Situation ist die Landesregierung, die ihre Wohnungspolitik auf die Förderung von Wohnungseigentum ausgerichtet hat. Die neue Wohnungspolitik der Stadtbau hat die Gesamtmiete im Visier, durch geeignete Sanierungs- und Energieversorgungsprojekte wird erreicht, dass die Mieten stabil bleiben, in einigen Fällen sogar sinken.
Neue Wohnungen sind in diesem Sinne zukunftsfähig, weil sie an die Passivbauweise geknüpft sind. Ein Festhalten am Bestand ist daher kurzsichtig, denn es verhindert eine vorausschauende Wohnungspolitik, schadet dem Klima und dadurch der gesamten Gesellschaft.


KultJA!


LisstDie Fraktionsgemeinschaft der Unabhängigen Listen hat im Mai 2008 einen zunächst auf 12 Monate befristeten Mietstopp für die städtischen Wohnungen in Freiburg beantragt. Dieser Antrag wurde damals von der schwarz-grünen Allianzmehrheit abgelehnt. Faktisch wurde dieser Mietstopp allerdings weitgehend umgesetzt aufgrund des Widerstands der Mieter gegen die Mieterhöhungen. Nichts destso trotz halten wir einen Beschluss für einen (zunächst auf 12 Monate befristeten Mietstopp für richtig. In dieser Zeit sollte eine paritätisch mit VertreterInnen der Mieter und Mieterinnen besetztes Gremium aus ExpertInnen und VertreterInnen des Gemeinderates neue Regeln und verfahren zur Feststellung sozial verträglicher Mieten in Freiburg entwickeln. Aber selbst wenn sich dies nicht durchsetzen ließe, wäre ein Mietstopp für die städtischen Wohnungen aus zweierlei Gründen besonders wichtig: weil er auf einen neuen Mietspiegel dämpfend einwirken würde, also auch auf die Mieten in Wohnungen in privatem oder genossenschaftlichem Besitz. Und zweitens weil er die „Logik“, Mieten immer so hoch wie rechtlich irgendwie zulässig festzusetzen, einmal druchbrechen würde.


LisstHendrijk GuzzoniIch habe im Namen der Fraktionsgemeinschaft der Unabhängigen Listen im Mai 2008 einen zunächst auf 12 Monate befristeten Mietstopp für die städtischen Wohnungen in Freiburg beantragt. Dieser Antrag wurde damals von der schwarz-grünen Allianzmehrheit abgelehnt. Faktisch wurde dieser Mietstopp allerdings weitgehend umgesetzt. Nichts destso trotz halte ich einen Beschluss für einen (zunächst auf 12 Monate befristeten) Mietstopp für richtig. In dieser Zeit sollte eine paritätisch mit VertreterInnen der Mieter und Mieterinnen besetztes Gremium aus ExpertInnen und VertreterInnen des Gemeinderates neue Regeln und Verfahren zur Feststellung sozial verträglicher Mieten in Freiburg entwickeln. Aber selbst wenn sich dies nicht durchsetzen ließe, wäre ein Mietstopp für die städtischen Wohnungen aus zweierlei Gründen besonders wichtig: weil er auf einen neuen Mietspiegel dämpfend einwirken würde, also auch auf die Mieten in Wohnungen in privatem oder genossenaschaftlichem Besitz. Und zweitens weil er die „Logik“, Mieten immer so hoch wie rechtlich irgendwie zulässig festzusetzen, einmal durchbrechen würde.
Grundsätzlich gilt, dass wir in Freiburg viel zu hohe Mieten haben. Durchschnittlich gibt ein Mieter, eine Mieterin über 40% ihres Einkommens für Miete aus, das ist viel zu viel. Im Verhältnis zum Einkommen ist Freiburg die Stadt mit den höchsten Mieten.
Ja, ein Mietstopp ist richtig.


JA, auch das hat die SPD-Fraktion schon gefordert, leider bislang ohne Erfolg


Martina HerrmannAuf jeden Fall.  Außerdem scheint mir ein zusätzliches städtisches Wohngeld angesichts z.B. der wachsenden Altersarmut, von der Frauen in besonderer Weise betroffen sind, notwendig.


Irene VogelEinen Mietstop halte ich für dringend, ebenso wie die Einführung eines städtischen Wohngeldes zusätzlich zu dem des Bundes. Außerdem wünsche ich mir eine Gemeinderatsmehrheit, die den Beschluss zurücknimmt, dass die FSB jährlich mehrere Millionen an die Stadtkasse zahlen muss (und dafür Grundstücke von der Stadt erhält). Damit wird die FSB vom GR gezwungen, profitabel zu wirtschaften, was ihrer Gemeinwohl-Verpflichtung widerspricht.
Das darf nicht sein.


zu Frage 3

zur Übersicht

Kommentare sind geschlossen.