Wer erinnert sich nicht an die gebetsmühlenhaft wiederholten Aussagen von OB Salomon und seinem Finanzbürgermeister Neideck vor dem Bürgerentscheid, dass der Verkauf der städtischen Wohnungen hauptsächlich erforderlich sei, um den städtischen Haushalt zu entschulden. WiM hatte bereits damals darauf hingewiesen, dass eine völlige Entschuldung der Stadt unsinnig sei, da Vorfälligkeitsgebühren langfristiger Kredite Kosten in Höhe vieler Millionen nach sich ziehen würden. Heute ist von Entschuldung keine Rede mehr. WiM ist allerdings heute ebenso wie vor dem Bürgerentscheid der Meinung, dass die Rückzahlung kurzfristig fälliger Kredite (60 Mio. €) durchaus zur Zinsentlastung des städtischen Haushaltes führt und daher angestrebt werden muss. WiM schlägt z.B. vor, dafür Wohnungen des Liegenschaftsamtes an die Freiburger Stadtbau zu übertragen und Erbpachtgrundstücke der Stadt sowohl an die Stadtbau als auch an „Häuslebesitzer“ zu verkaufen. Dies muss nicht auf einen Schlag passieren, sondern kann sich nach der Fälligkeiten der Kredite richten.
Dieser Artikel erschien in der Mieter-Zeitung 03/2007 (.pdf) von WiM.