Der Mietspiegel …
- wird von der jeweiligen Kommune in Auftrag gegeben.
- regelt, wie sich die Lage und der Zustand einer Wohnung auf den Mietpreis auswirkt.
- bietet eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmieten, diese errechnet sich aus Mieten von Wohnungen, die in den letzten vier Jahren neu vermietet wurden oder deren Miete erhöht wurde.
- erfasst somit keine Bestandsmieten und weiteres bestimmtes Wohneigentum (z.B. Dienst- und Werkswohnungen … ).
- steigt daher kontinuierlich an.
- wird durch Befragungen bei Mietern erhoben.
- soll den Mietmarkt befrieden, indem er Klarheit über die Höhe einer angemessenen Miete schafft.
- führt zur Verschärfung von Auseinandersetzungen statt zur Befriedung, wenn er fehlerhaft erstellt ist.
Die Redaktion
Dieser Artikel erschien in der Mieter-Zeitung 11/2008 von WiM