Keine Erhöhung für die Mieter / Das Hochhaus ist ein Einzelfall.
Für die Mieter anderer FSB-Wohnungen wird der neue Mietspiegel nicht dazu führen, dass Mieterhöhungen zurückgenommen werden oder es gar Mietsenkungen gibt, sagt FSB-Geschäftsführer Ralf Klausmann. Die FSB prüft im Gegenteil, wo mit den neuen Kriterien künftig Mieten erhöht werden können.
Hinter dem neutralen Begriff „Mietanpassung“ (an den Mietspiegel) verbergen sich für bestehende Mietverhältnisse auf dem freien Wohnungsmarkt also immer nur Mieterhöhungen, keine Senkungen.
Und auch die anderen können nur dann gegen einen Vermieter vorgehen, wenn die Miete mindestens 20 Prozent über dem Mietspiegel liegt. Dass Vermieter in solchen Fällen ein Bußgeld zahlen müssen, kommt in der Praxis nach den Erfahrungen des Mietervereins allerdings nicht vor
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