Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat jüngst die vom Gemeinderat in Freiburg festgelegten „Mietobergrenzen“ (MOG) für Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger als rechtswidrig verworfen.
So wurden die „Mietobergrenzen“ bislang ohne jede Prüfung, ob Wohnungen zu diesen Mieten in Freiburg überhaupt angemietet werden können, abstrakt festgesetzt.
Eine der Grundlagen im Verfahren war eine vom „Runden Tisch zu den Auswirkungen der Hartz IV – Gesetze in Freiburg“ erstellte Studie, in der nachgewiesen wurde, dass zu den festgelegten „Mietobergrenzen“ in Freiburg Wohnraum real nicht angemietet werden kann.
Der Runde Tisch wird in den nächsten Tagen Formulare veröffentlichen, mit denen Betroffene rückwirkend ihre Rechte gelten machen können. Weiterlesen