Derzeitiger Sachstand bei den Mieterhöhungen der Stadtbau
Gemeinderat muss sich seiner Verantwortung stellen
Viele MieterInnen aus dem Rennweg/Stefan-Meier-Str., deren Prozesse gegen die Mieterhöhung in zweiter Instanz vor dem Landgericht verblieben sind, haben in den letzten Wochen vor der Kommunalwahl unerwartet Vergleichsangebote der Freiburger Stadtbau (FSB) erhalten.
Unsere berechtigte Befürchtung ist, dass die FSB durch diese Vergleiche und Klagerücknahmen die landgerichtlichen Verfahren ohne große Öffentlichkeit abschließen will und damit rechtskräftige Urteile, die sie bei allen Mietern anwenden müsste, vermeiden möchte.
In den ersten landgerichtlichen Verfahren war deutlich erkennbar, dass die meisten Mieter im Rennweg/Stefan-Meier-Str. keine Mieterhöhung erhalten werden, falls es zu Urteilen kommt. Zum Beispiel hatte eine Mieterin eine Erhöhung von 108,- Euro. In der zweiter Instanz hat die FSB die Klage zur Mieterhöhung zurückgenommen, so dass es bei der ursprünglichen Miete bleibt. Dabei sind die Verfahrenskosten für beide Instanzen von der Stadtbau zu tragen.
Die Stadtbau hat damit angefangen, dass sie die 20 %-igen Mieterhöhungen im Rennweg/Stefan-Meier-Str. wie in vielen anderen Stadtbau-Wohnungen verschickt hat. Die drastischen Mieterhöhungen bis zur Obergrenze des Mietspiegels haben wir der Aufsichtsratsmehrheit – CDU, Grüne, Junges Freiburg, Freie Wähler, FDP – und der Geschäftsführung der FSB zu verdanken. Unsere berechtigten Mieterproteste und Gesprächsangebote wurden leider ignoriert. Erst durch die uns aufgezwungenen Gerichtsprozesse, die mehr und mehr zu für die Mieter günstigen Urteilen führten, musste die FSB Klagerücknahmen und Vergleiche anbieten.
Will die Stadtbau damit tatsächlich ihr Versprechen, die Gerichtsurteile auch auf andere FSB-Mieterhöhungen anzuwenden, umgehen? Will die FSB damit rechtskräftige mieterfreundliche Urteile im Rennweg/Stefan-Meier-Str. vermeiden? Eine schriftliche Anfrage an den Geschäftsführer der Stadtbau Ralf Klausmann blieb bisher unbeantwortet.